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Sozialrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist das Sozialrecht; hier insbesonder das Recht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. Hartz 4) und der Schutz gegen Sanktionen.

Fast jede zweite Klage gegen einen Hartz 4 Bescheid beim Berliner Sozialgericht hat Erfolg. Da viele falsche Bescheide schon im Widerspruchsverfahren und bei sonstigen Überprüfungen zurückgenommen werden, kann man davon ausgehen das weit über 50 % aller Bescheide des JobCenters fasch sind.

Die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit Harz 4 Bescheiden sind zu Unrecht erfolgte Anrechnungen von Hinzuverdienst, Zwangsumzüge wegen angeblich zu hoher Miete, Leistungsverweigerung und Saktionen durch das JobCenter. Anrechnung von Vermögen und Einkommen. Hier helfe ich ihnen gern weiter.

Das Sozialrecht ist aber vielschichtig und nicht auf HArtz 4 und Arbeitslosengeld beschränkt. Auch bei Fragen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung und der Integration bzw. Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz , zur Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente,  zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse und der Künstlersozialkasse (KSK) bin ich gern ihr Ansprechpartner.

Da die finanziellen Verhältnisse der meisten Ratsuchenden im Sozialrecht es nicht zulassen berate ich selbstverständlich auf Basis eines Beratungshilfescheins vom Amtsgericht bzw. übernehme die Prozessvertretung auf Grundlage von Prozesskostenhilfe.

Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin!

Stefan Senkel | Rechtsanwalt@stefansenkel.de